Liebe Spieler, Betreuer, Trainer, Mitglieder und Zuschauer des SVA,
in der Vorstandssitzung am 24.7.2018 hat der Vorstand in Bezug auf Strafen, die seitens der Spielausschüsse oder Sportgerichte verhängt werden, folgendes beschlossen:
Strafen und Verwaltungsentgelte gegen den Verein:
Strafen die gegen den Verein verhängt werden, z.B. mangelhafter Platzbau, Nichtantritt, fehlende Ordner, verspätete Ergebnismeldung etc. werden vom Verein getragen.
Strafen und Verwaltungsentgelte gegen Einzelpersonen:
Strafen und Verwaltungsentgelte die gegen Einzelpersonen des Vereines verhängt werden, werden dem Verursacher generell weiterbelastet!
Hintergrund: Derartige Strafen werden von den Sportgerichten gegen Einzelpersonen verhängt, dann aber zunächst dem Verein in Primärhaftung belastet. Gemeint sind hier insbesondere Strafen die gegen Spieler nach roten Karten verhängt werden, z.B. wegen brutalen Fouls, Beleidigung von Gegnern oder Schiedsrichtern, Tätlichkeiten usw. Aber auch Strafen die gegen Einzelpersonen z.B. Spielern, Trainern, Betreuern, Funktionären für Beleidigungen/Bedrohungen etc. von Schiedsrichtern oder Gegnern verhängt werden. Der Verursacher erhält vom Verein eine Kopie des Straf-/Verwaltungs-Bescheides mit der Bitte den Betrag zeitnah an den Verein zu überweisen. Mitgliedern kann der Betrag auch im Rahmen des nächsten Beitragseinzuges mitbelastet werden. Es bleibt den Teams vorbehalten, Strafen mannschaftsintern zu sozialisieren. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand auf Antrag von der Weiterbelastung von Strafen absehen.
Strafen die gegen den Verein aufgrund von Zuschauerausschreitungen verhängt werden:
Wir wollen, dass derjenige die Zeche bezahlt, der durch sein Verhalten zu einer Strafe maßgeblich beigetragen hat. Eine Geldstrafe die gegen einen Spieler oder Funktionär oder Zuschauer vom Spielausschuss oder Sportgericht z.B. wegen Schiedsrichterbeleidigung verhängt wird, kann nur dann wirken, wenn derjenige den Schaden begleicht und nicht die Beitragszahler des Vereines oder das Vereinsvermögen.