Im aufgeführten Dokument sind die Spielfeldgrößen im Jugendbereich aufgeführt .
NFV_Rahmenrichtlinien_für_den_Kinderfußball22-23
Nutzungsregeln Kunstrasen
Diese Nutzungsregeln sind für alle Sportler, Übungsleiter und Gäste verbindlich.
Grundsätzliches
Keine Stollenschuhe: Der Kunstrasenplatz ist nur mit dem dafür geeignetem Schuhwerk zu betreten. Schuhe mit Schraubstollen bzw. Spikes sind absolut verboten. Diese Stollen beschädigen den Kunstrasen.
Verhalten: Das Betreten des Kunstrasenspielfeldes ist den Spielern, Trainern, Schiedsrichtern und sonstigen Offiziellen vorbehalten. Zuschauer haben sich ausschließlich auf den Flächen hinter den Barrieren aufzuhalten. Dies gilt insbesondere auch bei Spielen auf Kleinfeldern.
Rauchen: Das Rauchen im Innenraum der Anlage ist grundsätzlich verboten. Das sollte für Alle eigentlich in einem Bereich, wo sich Kinder, Jugendliche und Sportler/innen aufhalten, selbstverständlich sein. Glimmstengel auf Kunstrasen kann zu erheblichen Schäden mit Regresspflicht führen.
Verzehr: Der Verzehr von Kaugummi/Bonbons, zuckerhaltigen Getränken und/oder das Mitbringen von Getränken in Glasbehältern innerhalb des Innenraums ist ebenfalls untersagt. Das Verkleben von Kunstrasen und Granulat durch zuckerhaltige und Essensresten ist ebenso schädlich. Glasscherben stellen auf dem Gesamt-Sportplatz ein verletzungsrisiko dar. Auf dem Kunstrasen führen sie darüber hinaus zu ggf. teuerer Platzbeschädigung. Daher sind Glasflaschen/Glasbehälter auf dem Kunstrasen DOPPELT unzulässig.
Sauberkeit
Schuhe: Es darf nicht mit verdrecktem Schuhwerk trainiert oder gespielt werden. Das Schuhwerk ist generell – besonders bei schlechter Witterung – vor dem Betreten des Kunstrasen von Sand und Erdresten zu reinigen. Dies gilt auch nach kurzfristigem Verlassen des Kunstrasenplatzes z.B. zum Ball holen. Schmutzreste oder Naturrasen führen zu einer Beeinträchtigung des Granulates und damit zu einer Verschlechterung der Bespielbarkeit und teurer Beseitigungsarbeiten. Daher bitte verschmutztes Schuhwerk bitte bestmöglich abklopfen bevor der Platz (wieder) betreten wird.
Abfälle: Abfälle (z.B. Tape Bänder etc.) sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen. Dies gilt insbesondere für Zigarettenreste und/oder Kaugummireste die in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen sind. Gullies sind keine Mülltonnen. Der Kunstrasen ist bei starkem Regen nur bespielbar, wenn die Abläufe und das Rohrleitungssystem nicht verstopft sind.
Unterstützung des Platzwartes
Mobile Tore: Kunstrasen werden gebürstet und geschleppt. Dabei werden die Halme aufgerichtet und der Gummibelag glattgezogen. Diese Pflege beugt auch Unkraut vor und dient der Erhaltung des Platzes. Mobile Tore dürfen deshalb nicht im Wege stehen und sind nach Nutzung wieder in die dafür vorgesehenen Einbuchtungen am Platzrand zu stellen.
Schäden: Kunstrasen wird wie Teppich in Bahnen verlegt, die Nähte und Linien sind verklebt. Aufgehende Nähte können nur im Anfangsstadium gut repariert werden. Evtl. fehlende Füllung von Sand oder Granulat zeigt sich durch Dellen auf dem Platz. Deshalb bitte Schäden sofort melden.
Kunstrasen ist nur fast ein Allwetterplatz
Belastbarkeit: Der Kunstrasen kann bei fast jedem Wetter genutzt werden. Es gibt hier herstellerseitig keine Beschränkungen.
Schnee: Schnee schadet dem Kunstrasen zwar nicht, allerdings darf dieser nicht eigenmächtig geräumt werden, da hier die Gefahr besteht, dass das Granulat mit entfernt wird und gefrorene Halm knicken. Deshalb sind bei Schnee und Eis die Hinweise der Arminia- Platzkommision zu beachten. Hier gilt der Umkehrschluss. Der Kunstrasen ist bei Schnee und Eis nur nutzbar wenn der Verein den Platz ausdrücklich frei gibt. Ansonsten gilt er bei Schnee und Eis als gesperrt.