Wir feiern gerne…
… nach dem Spiel unsere Siege
aber Partys in und vor den Kabinen enden max. 2 h Stunden nach Spiel-Ende. Dabei achten wir darauf, dass insbesondere in den Abendstunden unsere Nachbarn nicht durch unnötige Lärmbelästigung z.B. durch Musik und Gesänge nach 22:00 Uhr gestört werden! Nach max. 2h Stunden verlegen wir unsere Feier in das Sportheim und beseitigen den Müll. (Spätestens am nächsten Vormittag).
… auf dem Balkon unseres Sportheimes
dabei achten wir und der Wirt darauf, dass laute Musik und Gesänge -insbesondere nach 22.00 Uhr- deutlich gesenkt werden. Unser Vereinswirt hat hier ausdrücklich das Hausrecht!
… größere Feiern
Dabei achten wir darauf, dass größere Feiern (Saisonabschluss, Meisterfeiern, Übernachtungen usw.) bei den Abteilungsleitern (Herren/Jugend/Tischtennis) angemeldet und genehmigt werden müssen. (persönlich oder per email). Hierbei ist insbesondere Dauer, Ort und Zweck der Feier anzugeben. Zudem ist zwingend ein geeigneter Verantwortlicher (Betreuer, Trainer, Vorstand o.ä.) der Feier zu benennen, der bis zum Ende der Feier anwesend ist und z.B. bei Ruhestörung /Polizeibesuch o.ä. als Ansprechpartner fungieren kann. Verlässt er die Feier, wird die Feier beendet oder er bestimmt einen geeigneten (nüchternen) Ersatz-Verantwortlichen. Er ist insbesondere verantwortlich für einen verträglichen Lärmpegel -der Uhrzeit angemessen- und für etwaige Zerstörungen von Vereinsequipment oder Müllentsorgung.
Wir feiern keine…
… unangemeldeten Partys in oder vor unseren Kabinen
mit oder ohne Beteiligung von Vereinsmitgliedern, insbesondere nicht mit Alkoholkonsum.
… Partys am Rande von Jugendspielen mit Alkohol
… Partys auf dem gesamten Sportgelände ohne Bezug zu Arminia
oder ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Vorstand. (keinerlei Privatfeiern, Grillfeste o.ä. , es sei denn im Vorfeld genehmigt )
Wir wissen…
dass bei Partys auch mal was kaputtgehen kann und ersetzen selbstverständlich -kollektiv oder individuell- Schäden die während der Feier entstehen bzw. melden diese Schäden proaktiv dem Vorstand. (z.B. kaputte Bänke, Tische, Zäune, Scheiben o.ä.)
dass Geld-Strafen, die z.B. wegen Ruhestörung gegen den Verein verhängt werden, vom Vorstand an den / die Verursacher vollständig weitergegeben werden können. Sind nur einzelne Beteiligte sicher bekannt, liegt es ggf. an Ihnen selbst, die anteilige Strafe bei etwaigen Mitfeiernden einzutreiben
dass mitgebrachte Alkoholika auf dem Sportgelände nicht verzehrt dürfen oder dies ausdrücklich im Vorfeld durch den Vorstand zu genehmigen ist. Die berühmte „EINE Kiste Bier“ nach dem Spiel ist davon ausgenommen. Mehr als 1 Kiste mitgebrachtes Bier = „Korkgeld“ 10€ pro angefangene Kiste.
Getränke/Speisen ansonsten ausschließlich beim Wirt oder Veranstalter erworben werden. Auch ein Vereins-Wirt muss leben!
Dass im Falle von Zuwiderhandlung der Vorstand Feiern abbrechen kann, Kabinenschlüssel entziehen kann, angemessene Geldstrafen beschließt und in schweren Fällen oder im Wiederholungsfalle auch Vereinsausschlüsse verhängen kann.
Kurzum: Wir feiern gern … aber in Maßen!
Auf die Nennung eines Strafen-Kataloges wird an dieser Stelle verzichtet aber den gibt es…