Ergebnis: Verantwortlich oder unsportlich . A-Jugend raste nicht über die A7 und wird bestraft.

Ergebnis: Verantwortlich oder unsportlich? A-Jugend raste nicht über die A7 und wird bestraft.

 

Zum Auswärtsspiel in Einbeck war unsere A-Jugend nicht angetreten, weil eine Anstoßzeit von  18.00 Uhr auf einem Donnerstag mit 83km Entfernung und mehr als 1,5 Stunden im Feierabendverkehr über Bundesstraßen und A7 nicht schaffbar war. Es hatten sich massive Bedenken ergeben, dass durch eine hektische Anfahrt das Unfallrisiko überproportional steigt. Die Trainer versuchten vergeblich das Spiel zu verlegen und als das nicht einvernehmlich gelang, fiel die Entscheidung.: Sicherheit geht vor sportlichem Ehrgeiz. Nichtantritt.

Ein Verwaltungsentscheid mit 90€ Strafe folgte und eine Spielwertung mit 0:5.  Arminia berichtete auf seiner Homepage ausführlich und bat um eine symbolische Spende von 1€ um  auf diese -nach unserer Meinung unverantwortliche Vorgehensweise - hinzuweisen..  Das Echo war riesig.  Aus ganz Deutschland erreichten uns Resonanzen von bekannten und unbekannten Unterstützern und auch die Peiner Presse berichtete. Deutlich mehr als 90€  wurden Armina gespendet.  Einige Vereinsmitglieder wollten die gesamte Strafe aus eigenen Tasche bezahlen und in den Verwendungszwecken der Überweisungen standen sehr eindeutige Unterstützertexte.  Es gab nicht eine einzige negative Äußerung. Nur Menschen die uns sagten, dass die Trainer offensichtlich VERANTWORTLICH gehandelt haben.   DANKE DAFÜR.  Danke für die geldliche aber vor allem Danke für die moralische Unterstützung.

Nun das Urteil des  Bezirkssportgerichtes.

Man habe sich  "eingehend beraten" und kann "Verständnis für die Argumentation des SV Arminia Vechelde aufbringen."  Man könne aber "dem Anrufansinnen nicht stattgeben", der Kostenbescheid bleibt bestehen.  Es sei "nicht die Aufgabe von Sportgerichten in die Spielplan- und Ansetzungsautonomie zwischen den Spielausschüssen und den Vereinen einzugreifen ". Der Rahmenspielplan sei im Juli veröffentlcht worden und von den Teams akzeptiert. Dort steht auch drin, dass Mannschaften mit Spielansetzungen an Wochentagen und längeren Fahrten im Bezirksgebiet rechnen müssen.

Auf deutsch:  Das Sportgericht hat gar nicht  darüber entschieden ob  es zumutbar ist zu dem Spieltermin zu eilen,  Wenn ein Spiel unzumutbar angesetzt wird, dann müssen die Mannschaften sich einvernehmlich einigen und wenn das nicht gelingt dann kann derjerjenige  Spielleiter der das Spiel angesetzt hat  die Strafe aussprechen und das ist dann rechtswirksam.  So verstehe ich die Entscheidung.

Berufung gegen das Urteil   sei kostenpflichtig beim nächsthöheren Sportgericht möglich .

Was machen wir nun mit dieser Entscheidung?

Ich habe mir überlegt, nicht noch mehr Energie in diesen unschönen Streit zu investieren.  Wir als Sportverein wollen uns jetzt lieber wieder den sportlichen Belangen widmen.  Wir überweisen mit Kopfschütteln die 91,60€ und dann soll sich irgendjemand anderes Gedanken darüber machen,  ob derartige Spielansetzungen schlau und verantwortlich sind.  Soll nur nie jemand sagen , man habe von nichts gewusst wenn  etwas passiert.

Unsere Trainer und Betreuer sind weiterhin aufgerufen  möglichst Spielverlegungen anzustreben, wenn  dies nowendig ist. Auch wenn gegnerische Mannschaften um Spielverlegungen bitten, soll möglichts flexibel jede Option möglich gemacht werden.  Aber wenn das NICHT gelingt (wie in diesem Einzelfall)  und wenn es  nicht gelingt eine einvernehmliche Lösung mit dem Gegner  bzw. einem  verantwortlichen Spielleiter zu finden, dann müssen die Trainer mit gutem Gewissen entscheiden.   Und wenn das heißt:  Wir fahren da nicht, hin  dann ist das so!

Egal ob  die Anfahrt zu riskant erscheint oder die Pandemie ursächlich ist . Gesundheit geht vor.  Verantwortung geht vor.    Das ist uns im Zweifel dann auch 91,60€ wert.

Auf unserem Spendenkonto  ist ein dreistelliger Betrag von Spenden eingegangen.  Die Resonanz auch per email und facebook  war überwältigend   3 Spender von zweistelligen Summen hatten mitgeteilt, dass bei Übersteigen der Gesamtsumme,  Ihre Spende für die Jugendarbeit beim SVA verwendet werden soll.  Alle anderen Spenden  werden wir -wie versprochen- an die Unfallopferstiftung Björn Steiger  weiterleiten.  Das ist durch eine Vielzahl von 1-10 Euro Spenden dann auch noch eine dreistellige Summe

Vielleicht führt diese Veröffentlichung aber ja auch dazu, dass über ein solches Thema beim NfV mal nachgedacht wird.

OPEL hatte da vor einiger Zeit mal einen treffenden Slogan:   "Umparken im Kopf. "