Hängepartie um Landesligaaufstieg geht weiter
50.000 Leute haben unsere Veröffentlichung bezüglich der Hängepartie um den Aufstieg unserer 1. Herren allein auf facebook gelesen. Viele haben uns geschrieben wir sollten mal über den Fortgang berichten was ich heute gerne tue.
Vor dem Sportgericht soll es wohl 2 gesonderte Verfahren geben.
- Eines dreht sich um die Hintergründe des Spielabbruches und die roten Karten. Es ist jetzt erst für den 14.7.2016 angesetzt. Mindesens bis dahin geht das Zittern weiter.
- Ein weiteres Verfahren behandelt die Zuschauerausschreitungen am Rande unmittelbar nach Abpfiff. Hierfür ist uns noch kein Verhandlungstermin bekannt.
Ich hatte ja beim letzten Mal ausdrücklich um eine sportliche Entscheidung -außerhalb des Sportgerichtsprozesses- durch die zuständigen Sportgremien gebeten. Hierzu leider auch keine Entscheidung. Mit Unverständnis wurde reagiert. Nirgends steht geschrieben, dass bei Verhandlungen die beim Sportgericht ewig dauern, die Funktionäre auch eine rasche pragmatische Entscheidung treffen sollten. Und wenn das nirgends steht, dann wird Arminia auch nicht vorsorglich als sportlicher Landesligaaufsteiger bestimmt.
Nun stellt sich natürlich die Frage ob eine Rechts- und Verfahrensordnung ( RuVO) oder eine Spielordnung ( SO) jede Eventualität regeln kann die vielleicht irgendwann mal vorkommt.
Dass wir keine Ahnung haben von den Rechtsordnungen, dass weisen wir aber ausdrücklich zurück, wir hatten uns bisher nur noch gar nicht auf das Rechtliche berufen, denn im Prozess sind wir ja nicht dabei. Wenn mich nachts jemand weckt und mich fragt was in den $39 und §42 der RuVO steht, dann kann ich ihm sofort antworten, dass bei schweren Ausschreitungen der Zuschauer auch Strafen gegen die Vereine verhängt werden können. Neben Geldstrafen und Platzsperren können auch Punkt und Torabzüge verhängt werden.und ausdrücklich auch gegen den Gastverein.
Gibts eigentlich schwerere Vergehen als dass Vahdet-Zuschauer - wie in besagtem Spiel offenbar passiert- aus 3 M. Höhe in den Spielertunnel springen und die Spieler und einen Ordner von Union so stark verprügeln, dass inzwischen polizeiliche Ermittlungen laufen? Dies vor dem Hintergrund, dass der gleiche Verein 2012 bei schweren Zuschauerausschreitungen schon mal mit 750€ Gelstrafe bestraft wurde, als es bei den Salzgitter-Hallenmeisterschaften "Jagdszenen" gab und die Hallenmeisterschaft Salzgitter abgebrochen wurde. Also scherere Zuschauervergehen gibts wohl nicht und ein Wiederholungsfall ist es auch, wenn auch nicht in der gleichen Saison.
Diese Frage habe ich telef. einem Justiziar beim DFB gestellt. Der will sich natürlich in die laufenden Verhandlungen des zuständigen Landesverbandes nicht offiziell einmischen. Aber eine mögliche Bestrafung des schuldigen Vereines durch Punktabzug hält er für angemessen, sofern denn die Zuschauerausschreitung belegt sind, zumal es ein Vorurteil aus 2012 ja wohl gibt, wo damals noch recht milde geurteilt wurde.
Anders ausgedrückt: Wenn man ein Zeichen setzen will und den Zuschauern und Verein von Vahdet unmißverständlich mitteilen möchte, dass der Sport Ausschreitungen der Fans nicht toleriert und damit die eigene Mannschaft/Verein geschädigt wird, dann sollte dies mit Punktabzug bestraft werden und nicht mit einer Geldstrafe worüber man sich totlacht. Ein Punktabzug für schwere Ausschreitungen würde auch das andere Urteil wegen des Spielabbruches weniger Brisant erscheinen lassen. Dann wäre sportlich egal wie dieses Spiel gewertet wird.
Für dieses 2. Verfahren gibts aber wohl noch nicht mal einen Termin.
Für das Verfahren gegen den Spielabbruch steht wohl fest, dass der Schiedsrichter ausgesagt hat, dass er nicht tätlich bedroht wurde und auch nicht geschlagen wurde. Ein Wischer durchs Gesicht hätte ihn in seiner Integrietät gefährdet, weshalb er abbrach. Keine Tätlichkeit. Somit Spielabbruch wohl nicht gerechtfertigt. Mal sehen was die Wiederholungsverhandlung ergibt, bei der der Schiri wohl aber w. USA- Aufenthalt nicht dabei sein kann.
Aber mal ehrlich. Verhandlung 1 : 14.7.2016 vielleicht sogar noch mit Revision. Verhandlungstermin 2 noch nicht anberaumt. Das kann ja noch bis August oder September dauern bis das alles rechtskräftig entschieden ist. Am 22. Mai war das Spiel, Jetzt ist Juli und alle haben die Ruhe weg.
Nun kommt uns aus verlässlicher offizieller Quelle zu Ohren, dass es (noch unbewiesen) wohl erhebliche Bedrohungen sogar gegen Sportrichter und Verantwortliche von Union gibt/gab. Wenn das stimmt wird die Story immer absurder.
Da ja auch einige unserer Zuschauer und Spieler nach dem Vahdet-Auswärtsspiel über massive Bedrohungen und Beleidigungen geklagt hatten, erscheint das gar nicht so abwegig. Unser Obmann hatte sich nur gewundert dass im Spiel-Bericht des Schiris davon kein Wort aufgetaucht war obwohl der Schiri Vor Ort noch bestätigt hatte dass er dies notieren werde. Nun ja. Um es klar zu stellen. In Vahdet haben wir sportlich nicht unverdient knapp 2:1 verloren. Das akzeptieren wir! Die Begleitumstände waren -auf und neben dem Platz- aber vergiftet wie sonst nie.So haben wir es erlebt und so hat es Union eine Woche später auch erlebt.
Also Leute das ist der aktuelle Sachstand.
Wenn es etwas Neues gibt berichten wir hier auf unserer Homepage und bis dahin setzt unser Team seine Landesliga-Vorbereitung fort.. Die ersten Trainingseinheiten laufen schon.
Sportliche Grüße aus Vechelde
Andreas Grigoleit
Geschäftsführer SVA
§ 39
Vereinspflichten
(1) Jeder Verein ist auf seinem Platz für den Schutz und die Sicherheit des Gegners, des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten und aller Mitglieder der Organe verantwortlich. Ebenso ist er verpflichtet, für ein sportliches Verhalten der Zuschauer zu sorgen. Der Schutz erstreckt sich, besonders auch für den Schiedsrichter, bis zur Ortsgrenze.
(2) Die Vereine sind auch für das Verhalten ihrer Anhänger auf fremden Plätzen verantwortlich.
(3) Verstößt ein Verein gegen diese Vorschriften, so wird er nach den Strafbestimmungen bestraft. Trifft die Hauptschuld an etwaigen Ausschreitungen den Gastverein und seine Anhänger, so wird die Hauptstrafe gegen diesen Verein (einschl. Platzsperre und Sperre) verhängt.
§ 42
Strafbestimmungen gegen Vereine
(1) Verbandsschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit 25,- bis 500,- Euroevtl. Antrag auf Ausschluss aus dem Verband
(2) Vernachlässigung der Platzdisziplin, mangelhafter Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichterassistenten, der Gegner und Verbandspersonen
In schweren Fällen oder bei Wiederholungen.bis 1.000,- Euro Platzsperre, Sperre bis zu 6 Monaten oder Punkt- und Torabzug
usw. usw.